Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

Allgemeines

Die allgemeinen Vertragsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages zwischen Ihnen und uns, dem Anbieter, nämlich Karl & Christina Kistler.

Es gelten die folgenden Bedingungen: Jeder Kunde erkennt mit der Buchung unseres Chalet für sich und für die von ihm mit angemeldeten Personen diese Bedingungen als verbindlich an.

Abschluss der Buchung

Die Buchung kann schriftlich bei uns, telefonisch, per E-Mail oder per Internet vorgenommen werden. Mit Ihrer Buchung bieten Sie uns den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Die elektronische Eingangsbestätigung durch uns stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrages dar, sondern dies geschieht erst, wenn Sie von uns die Bestätigung des Zahlungseinganges haben.

Für Umfang und Art der von uns zu erbringenden Leistungen gelten ausschliesslich die für den Buchungszeitraum gültigen Beschreibungen, Abbildungen und Preisangaben auf den Internetseiten von uns.

Nach erfolgter Zahlung durch Sie erfolgt durch uns eine Bestätigung per eMail. Wir weisen darauf hin, dass für die angebotenen Leistungen kein Widerrufsrecht besteht. Es gelten die in diesen Reisebedingungen unter «Rücktritt» aufgeführten Regelungen. Die Korrektur von offensichtlichen Irrtümern z.B. aufgrund von Druck- und Rechenfehlern oder Zuordnungsfehlern im Internet bleibt vorbehalten. Kundenwünsche nehmen wir bei Buchung gerne entgegen. Bitte beachten Sie jedoch, dass wir für deren Erfüllung keine Garantie übernehmen können. Sonderwünsche sowie Buchungen unter einer Bedingung und mündliche Nebenabreden sind nur dann gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

Zahlungen/Reiseunterlagen

Wir bieten ausschliesslich die Zahlungsart Banküberweisung an. Die Anzahlung beträgt 20 % des Buchungspreises. Sie ist umgehend nach Erhalt der Buchungsbestätigung fällig. Die Zahlung des restlichen Reisepreises erfolgt spätestens 4 Wochen vor dem Anreisetag. Bei Buchungen innerhalb von 4 Wochen vor dem Anreisetag ist der gesamte Reisepreis sofort fällig. Liegen Anzahlung und/oder Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Fälligkeiten vor, so sind wir berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung von der Buchung zurückzutreten und Sie mit den Rücktrittskosten laut diesen Reisebedingungen zu belasten.

Besondere Bedingungen und Hinweise

Die von uns angebotenen Leistungen sind für Personen mit eingeschränkter Mobilität grundsätzlich nicht geeignet. Im Chalet darf nicht geraucht werden und Haustiere sind nicht erlaubt.

Nebenkosten am Ort

Feste Kosten (obligatorische Nebenkosten), die auf jeden Fall gezahlt werden müssen, sind im Buchungspreis eingeschlossen. Variable Kosten, die vom Verbrauch abhängen (z.B. Kaminholz), werden je nach Inanspruchnahme am Ferienort, an uns  oder an den Schlüsselhalter gezahlt. Die Bezahlung erfolgt in der Regel in bar, resp. wird von der Schlüsseldepotzahlung abgezogen.

Falls im Text Nebenkosten aufgeführt sind, werden diese in der genannten Höhe auch für Kinder und Kleinstkinder berechnet. (Ausnahme: Kinder zahlen keine Kurtaxe in Furna)

Der Vermieter oder Schlüsselhalter ist berechtigt, bei Schlüsselübergabe eine Kaution von CHF 300.- zu verlangen. Die Kaution wird in der Regel bar (Schweiz/CHF) gegen Quittung hinterlegt. Die Kaution wird nach ordnungsgemässer Rückgabe des Mietobjekts zurückerstattet. Durch die Rückzahlung werden eventuelle Schadenersatzansprüche des Vermieters nicht berührt.

Die Grundreinigung erfolgt jeweils durch Sie als Kunden, unabhängig von der Endreinigung durch uns. Zur Grundreinigung zählen die Reinigung der Küche, das Spülen und Einräumen des Geschirrs, die Beseitigung der restlichen Lebensmittel sowie sämtlicher Abfälle, das Abziehen der Betten und das Saugen aller Räume, so dass das Mietobjekt besenrein übergeben werden kann.

Die Endreinigung umfasst zusätzlich unter anderem die gründliche Reinigung von Küche, Sauna, Bad/ Dusche/WC und das Wischen der Böden. Vorhanden sind Toilettenpapier sowie Spül- und Reinigungsmittel.

Sollten trotzdem Haustiere mitgebracht werden, verweigern wir die Schlüsselübergabe bzw. sind zum sofortigen Entzug während der Ferien berechtigt.

In den Ferienhäusern und Ferienwohnungen sind Geschirr und Besteck vollständig und für die Anzahl der gebuchten Personen ausreichend vorhanden. Technische Haushaltsgeräte wie z.B. Backofen, Mikrowelle, Geschirrspüler, Kaffeemaschine oder Waschmaschine sind wie in der Beschreibung erwähnt vorhanden.

Die Bedienung von Zentralheizungen erfolgt durch uns. Hinweise zur Funktionsweise (Temperaturregelung im Haus) erhalten Sie von uns, resp. vom Schlüsselhalter.

SAT-TV-Empfang, Internet/WLAN

Es ist nicht unbedingt gewährleistet, dass auch Programme in allen Sprachen empfangen werden können. Für die Bedienung verweisen wir auf die Beschreibung vom Chalet.

Internet/WLAN ist vorhanden. Wir übernehmen keine Garantie für die ständige Verfügbarkeit, Geschwindigkeit, Kompatibilität und Sicherheit. Sie müssen daher für ausreichenden Schutz Ihrer Endgeräte sorgen. Die Nutzung von Internet/ WLAN erfolgt allein auf Ihr Risiko. Bei der Nutzung von Internet/WLAN ist das geltende Recht einzuhalten. Sie sind insbesondere verpflichtet, keine Daten hochzuladen, die Materialien (z.B. Filme, Musikstücke) enthalten, die urheberrechtlich geschützt sind, jedoch z.B. über Internet-Tauschbörsen o. Ä. illegal im Internet verbreitet werden. Sie sind des weiteren dazu verpflichtet, auch Mitreisende (einschliesslich minderjähriger Gäste) auf die Einhaltung des geltenden Rechts hinzuweisen und entsprechende Kontrollen durchzuführen. Im Falle eines schuldhaften Verstosses gegen Ihre Pflichtenen entsprechend diesem Text «Internet/ WLAN» stellen Sie uns von jeglichen Ansprüchen Dritter hieraus frei.

Ihnen als Mieter steht das Recht zu, das gesamte Mietobjekt einschliesslich Mobiliar und Gebrauchsgegenständen zu benutzen. Sie verpflichten sich, das Mietobjekt und sein Inventar sowie die Tiefgarage mit grösstmöglicher Sorgfalt zu behandeln. Sie sind verpflichtet, einen während der Mietzeit durch Ihr Verschulden oder das Verschulden Ihrer Begleitung und Gäste entstandenen Schaden zu ersetzen. Schäden können mit der Kaution verrechnet werden.

Das Anschliessen/Aufladen von Elektroautos ist nicht möglich und nicht gestattet. Elektrovelo’s können im Skiraum aufgeladen werden.

Das Mietobjekt darf nicht mit mehr als 6 Personen belegt und genutzt werden.

Die angegebene maximale Personenzahl von 6 Gästen schliesst auch Kinder und Kleinstkinder ein, wenn nicht anders mit uns vereinbart und bestätigt.

Eine Überbelegung berechtigt uns oder den Schlüsselhalter zur Verweigerung der Schlüsselübergabe bzw. zum sofortigem Entzug des Schlüssels während der Ferien oder zur Nachberechnung des anteiligen Mietpreises zuzüglich eventueller Nebenkosten.

Die im Internet genannten Infrastrukturbetriebe (Transportmittel, Läden, Restaurants, Sport-Anlagen) sind nicht Bestandteil unserer Leistungspflicht. Diese Betriebe entscheiden in eigener Verantwortung über Betriebszeiten usw. Gleiches gilt für die öffentlichen und privaten Versorgungsbetriebe (wie Wasser- und Elektrizitätswerke).

Die Ankunftszeit ist in der Regel 14.00 Uhr am vorgesehenen Anreisetag. Falls Sie während der Anreise feststellen, dass Sie sich voraussichtlich verspäten werden, so informieren Sie uns unbedingt rechtzeitig (+41 79 445 44 25). Wir sind bemüht, Ihren Empfang auch dann sicherzustellen. Dies kann jedoch nicht garantiert werden.

Die Übernahme der Schlüssel bei Ankunft sowie auch die Rückgabe bei der Abreise finden beim Chalet Oberbörtji 9 statt.

Eine Abweichung davon ist möglich, muss aber auf jeden Fall bei uns angefragt werden. Ist die Abweichung möglich, so wird sie von uns schriftlich bestätigt.

Können Sie das Chalet nicht wie vereinbart übernehmen, z.B. infolge erhöhtem Verkehrsaufkommen oder aus persönlichen Gründen und es sind keine unvermeidbaren, aussergewöhnlichen Umstände am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbaren Nähe aufgetreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen, steht uns die geregelte Entschädigung zu. Gleiches gilt, wenn Sie das Chalet vorzeitig verlassen.

Wenn Sie den Aufenthalt verlängern möchten, sprechen Sie dies frühzeitig mit uns ab.

Am Abreisetag muss das Chalet spätestens um 11 Uhr verlassen und uns, bzw. unserem Beauftragten, gereinigt und in gleichem Zustand wie bei der Übernahme übergeben werden. Abweichende Abreisezeiten sind frühzeitig mit uns abzusprechen.

Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn

Wir können Eigenschaften des Chalets vor Vertragsbeginn ändern, sofern diese Abweichungen unerheblich sind und die Gesamtleistung nicht beeinträchtigen und sofern diese nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden. Der Kunde wird hierüber unverzüglich nach Kenntnis der Änderung von uns informiert.

Im Falle einer erheblichen Änderung sind Sie berechtigt, innerhalb der gleichzeitig mit dieser Mitteilung von uns gesetzten Frist die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten oder eine Ersatzbuchung anzunehmen, wenn diese von uns angeboten wurde. Haben Sie sich innerhalb der von uns bestimmten Frist nicht erklärt, gilt das Angebot auf Änderung der Vertragsinhalte als angenommen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt.

Rücktritt

Sie können jederzeit vor Mietbeginn zurücktreten. Massgeblich ist die Zustellung der Rücktrittserklärung bei uns. Die Rücktrittserklärung sollte in Ihrem Interesse schriftlich erfolgen. Treten Sie vor Mietbeginn zurück oder treten Sie die Miete nicht an, tritt an die Stelle des Anspruchs auf den Mietpreis ein Anspruch auf angemessene Entschädigung. Wenn im Quartier Börtji oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, aussergewöhnliche Umstände auftreten, die den Aufenthalt oder die Beförderung von Personen zum Chalet erheblich beeinträchtigen, werden wir keine Entschädigung verlangen. Umstände sind unvermeidbar und aussergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von uns unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

Wir haben die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Anreisedatum sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Vermietung festgelegt.

Unser pauschalierter Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt in der Regel:

– bis 43 Tage vor Mietbeginn: 5% des Preises

– ab 42. bis 29. Tag vor Mietbeginn: 50 % des Preises

– ab 28. bis 2. Tag vor Mietbeginn: 80 % des Reisepreises.

– Bei späterem Rücktritt oder bei Nichtantreten der Buchung wird der gesamte Preis berechnet.

Sind wir infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Mietpreises verpflichtet, leisten wir diesen unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt.

Wir können  vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn aufgrund unvermeidbarer, aussergewöhnlicher Umstände die Erfüllung des Vertrags nicht möglich ist. In diesem Fall verlieren wir den Anspruch auf Preis der Buchung.

Abweichend von den unter Rücktritt genannten Regelungen wird verfahren, wenn Sie von Ihrem Recht Gebrauch machen, einen Ersatzmieter zu stellen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass uns rechtzeitig vor dem Anreisedatum eine verbindliche Mitteilung vorliegt, damit die notwendigen Umdispositionen vorgenommen werden können. Voraussetzung ist ferner, dass der Ersatzmieter den besonderen Erfordernissen entspricht und gesetzliche Vorschriften bzw. behördliche Anordnungen dem nicht entgegenstehen. Mit der Bestätigung der Namensänderung durch uns tritt der neue Teilnehmer in die Rechte und Pflichten ein.

Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

Wir können die Buchung bzw. den Aufenthalt ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Gäste, die trotz Abmahnung nachhaltig stören, durch ihr Verhalten andere gefährden oder sich sonst vertragswidrig verhalten. In diesem Fall verfällt der Buchungspreis, wobei ggf. ersparte Aufwendungen oder Vorteile durch anderweitige Verwendung angerechnet werden.

Haftung/Beschränkung der Haftung

Die Haftung von uns für Schäden aus der Verletzung vertraglicher Pflichten, die keine Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.

Ist der Mangel auf folgende Ursachen zurückzuführen, haften wir nicht:

  • schuldhaftes Handeln oder Unterlassen Ihrerseits oder einer mitbenutzenden Person;
  • unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, die an der Erbringung der vertraglichen Leistungen nicht beteiligt sind;
  • unvermeidbare, aussergewöhnliche Umstände.

Für gegen uns  gerichtete Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt.

Mitwirkungspflichten, Geltendmachung von Ansprüchen (Adressat, Verjährung, Verbraucherstreitbeilegung)

Sie als Kunde haben uns zu informieren, wenn Sie die notwendigen Buchungsbestätigung nicht erhalten haben. Sie sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten oder zu vermeiden. Daraus ergibt sich insbesondere die Verpflichtung, Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Kommen Sie schuldhaft dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen Ihnen Ansprüche insoweit nicht zu.

Äussere Gegebenheiten und regionale Besonderheiten wie z.B. ungünstige Wetterverhältnisse oder Zustand von öffentlichen Strassen berechtigen nicht zu Schadenersatzforderung.

Stellen Sie am Mietobjekt Mängel fest, so können Sie Abhilfe verlangen.

Wenden Sie sich in diesem Fall am besten telefonisch +41 (0)79 445 44 25 oder sonst per E-Mail an karl.kistler@bluewin.ch damit geeignete Massnahmen ergriffen werden können, die Beanstandung zu überprüfen und gegebenenfalls die Leistungsstörung zu beseitigen oder gleichwertigen Ersatz zu stellen.

Ansprüche wegen nicht vertragsgemässer Erbringung können Sie nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber uns geltend machen, wobei wir dringend die Schriftform empfehlen. Voraussetzung ist, dass der Aufenthalt im Chalet oder die von Ihnen angenommenen Ersatzleistungen nicht vertragsgemäss erbracht wurden, dass Sie den Mangel unverzüglich anzeigten und dass eine ausreichende Abhilfe nicht erfolgte. Wird der Aufenthalt durch Mängel ganz erheblich beeinträchtigt, so können Sie den Reisevertrag kündigen. Voraussetzung ist in aller Regel, dass Sie bei uns mit angemessener Fristsetzung Abhilfe verlangt haben und diese Frist ergebnislos verstrichen ist. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.

Schadenersatzforderungen gegen uns, vertragliche Ansprüche vorbehalten, verjähren innert einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt an dem auf das Ende der Mietperiode folgenden Tag.

Datenschutz

Für unsere Bearbeitung von Personendaten im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen gilt unsere Datenschutzerklärung, die Sie auf unserer Website finden.

Reiserücktrittsversicherung

Der Abschluss einer Annullationsversicherung ist unseren Kunden überlassen.

Die privaten Haftpflichtversicherungen regulieren in der Regel auch Schäden in Ferienhäusern/ Ferienwohnungen, die durch Sie als Kunden verursacht wurden. Wir empfehlen Ihnen die Prüfung, ob Ihre Versicherung solche Schäden abdeckt.

Pass-, Visa-, Gesundheits-, Zoll- und Devisenvorschriften

Sie als Kunde sind für die Einhaltung der gültigen in- und ausländischen Ein- und Ausreisebestimmungen, Gesundheitsvorschriften, Pass- und Visabestimmungen selbst verantwortlich. Reise- und Sicherheitsbestimmungen, Einreisebestimmungen, Visa- und Gesundheitsvorschriften stehen für Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amtes zur Verfügung. Auskünfte erteilen auch die für Sie zuständigen Botschaften/Konsulate.

Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften entstehen, gehen zu Ihren Lasten.

Gerichtsstand

Das anwendbare Recht und der Gerichtsstand bestimmt sich nach Gesetz und internationalen Übereinkommen. Soweit eine Rechtswahl möglich ist, vereinbaren die Parteien Schweizer Recht für anwendbar.

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Buchung hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Buchungsvertrages zu Folge.

Furna, im März 2021

Karl & Christina Kistler

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